Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich:
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Verträge mit WIBI Wuppertal (Am Brögel 30 und Loher Straße 20, 42283 Wuppertal) und WIBI Remscheid (Sandkuhlstraße 6, 42853 Remscheid) – insbesondere Sprachkurse, Integrationskurse, Nachhilfe, Prüfungsdienstleistungen, Beratung, Vermittlung, Unterkunftsservice, Praktika und Ausbildungsmaßnahmen.

  1. Anmeldung, Vertragsabschluss und Leistungsbeschreibung
  • Die Anmeldung erfolgt schriftlich, online oder persönlich und wird mit Zugang der Bestätigung verbindlich.
  • Für Minderjährige ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder tatsächliche Bereitstellung der Leistung zustande.
  • Die AGB sind jederzeit vor Vertragsschluss einsehbar.
  • Angebote auf Webseiten und Broschüren sind unverbindlich.
  1. Leistungsumfang und Teilnahme
  • Die Leistungen umfassen Unterricht, Prüfungen, Beratung, Zusatzdienste wie Unterkunft und Vermittlung von Praktika/Ausbildung.
  • Teilnahme ist erst nach vollständiger Zahlung garantiert.
  • Die Angebote richten sich an Erwachsene, Minderjährige mit Zustimmung.
  1. Zahlungsbedingungen
  • Gebühren sind spätestens zwei Wochen nach Rechnungszugang beziehungsweise vor Leistungsbeginn (für DTZ-Prüfungen drei Wochen) fällig.
  • Zusatzgebühren (z. B. für Unterkunft, Prüfungen) sind vor Nutzung vollständig zu zahlen.
  • Bei Zahlungsverzug kann WIBI Mahngebühren und Verzugszinsen erheben und Leistungen sperren.
  1. Stornierung, Rücktritt und Widerrufsrecht
  • Verbraucher können Verträge binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das Widerrufsrecht entfällt bei individuell zugeschnittenen Angeboten und vollständig erbrachten Leistungen.
  • Stornierungen müssen schriftlich erfolgen; vor Leistungsbeginn werden Gebühren abzüglich festgelegter Bearbeitungspauschalen erstattet. Diese variieren nach Dienstleistung und sind bei Bedarf anzufragen.
  • Nach Leistungsbeginn oder Anmeldung beim externen Prüfungsanbieter ist Erstattung ausgeschlossen, außer bei wichtigen Gründen.
  • WIBI kann Leistungen bei zu geringer Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder anderen wichtigen Gründen absagen oder verschieben.
  1. Kursorganisation und Anwesenheit
  • Durchführung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal nach Lehrplan und Standards.
  • Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen sind festgelegt; Änderungen bei Unterschreitung/Überschreitung möglich.
  • Teilnahmebestätigungen werden nur bei regelmäßiger Teilnahme (nach gesetzlichen Vorgaben bei Integrationskursen) ausgestellt.
  • Zur Durchführung von Integrationskursen gelten die allgemeinen Nebenbestimmungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
  1. Organisation der Nachhilfe
  • Durchführung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal nach Lehrplan und Standards.
  • Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen sind festgelegt; Änderungen bei Unterschreitung/Überschreitung möglich.
  • Zur Durchführung geförderter Nachhilfe gelten die Bestimmungen der Vertragspartner.
  1. Nutzung von Logos, Marken und Partner-Designs
  • Die Nutzung von Logos, Marken und Designs von Kooperationspartnern ist erst nach Unterzeichnung des Vertrages und ausdrücklicher Zustimmung des Partners gestattet.
  • Verwendung ausschließlich gemäß vertraglichen Vorgaben; nach Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht und WIBI entfernt Logos/Marken umgehend.
  1. Materialien, Urheberrechte und Nutzungsbeschränkungen
  • Unterrichtsmaterial und digitale Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch genutzt werden.
  • Gewerbliche Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist untersagt.
  1. Datenschutz
  • Der Datenschutz wird gemäß den jeweiligen Datenschutzerklärungen vereinbart.
  1. Haftung und Versicherung
  • WIBI haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, ausgenommen Gesundheit/Leben und Produkthaftungsgesetz.
  • Teilnehmer sind für ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung) selbst verantwortlich.
  1. Verhinderung, Ausschluss und Sperrung
  • Bei persönlicher Verhinderung (z. B. Krankheit, Visum) besteht nach Leistungsbeginn kein Rückerstattungsanspruch, außer bei individuell vereinbarten Ausnahmen.
  • WIBI kann Teilnehmer bei Verstößen zeitweise oder dauerhaft ausschließen.
  1. Links und Haftung für externe Inhalte
  • WIBI übernimmt keine Haftung für externe Links und fremde Inhalte; verantwortlich ist der jeweilige Betreiber der Partnerseite.
  1. Salvatorische Klausel
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen davon unberührt. Es gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Ersatzregelung.
  1. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Gerichtsstand ist Wuppertal, sofern zulässig.

Zusatzmodule

  1. Unterkunftsservice
  • Die Buchung von Unterkünften ist verbindlich mit schriftlicher Anmeldung und vollständiger Zahlung vor Einzug.
  • Stornierung bis 14 Tage vor Bezug kostenfrei, danach Pauschale; kein Anspruch auf Rückerstattung bei vorzeitigem Auszug.
  • Nutzung nur durch angemeldete Teilnehmer und nach Hausordnung; Untervermietung und gewerbliche Nutzung verboten.
  • WIBI haftet nicht für persönliche Besitztümer; Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch gehen zu Lasten des Teilnehmers.
  1. Praktikum
  • Vermittlung erfolgt in Kooperation mit externen Partnerbetrieben, ohne Garantie auf Annahme.
  • Vergütung und Versicherung nach den Bedingungen des Praktikumsbetriebs; Versicherungsschutz ist Sache des Teilnehmers.
  • Teilnehmer halten Betriebsregeln und Praktikumsvereinbarung (Arbeitszeiten, Vertraulichkeit, Verhalten) ein.
  • Abbrüche sind WIBI und Betrieb unverzüglich mitzuteilen; Anspruch auf Ersatzpraktikum nur im Ausnahmefall.
  1. Ausbildung/Qualifizierungsmaßnahmen
  • Es gelten zusätzlich die jeweiligen Ausbildungsordnungen und Vertragsbedingungen der Partnerbetriebe.
  • Abschlussprüfungen und Zertifikate werden bei erfolgreichem Bestehen nach gemeinsam festgelegten Vorgaben ausgehändigt.
  • Regelmäßige Teilnahme ist Voraussetzung; Fehlzeiten sind umgehend und nachweisbar zu entschuldigen.
  • Fördermöglichkeiten werden individuell geprüft und auf Wunsch unterstützt.

Stand: Oktober 2025